Leitfaden zum Erhalt und zur Sicherung des künstlerischen Lebenswerks

Der erste Schritt – Dokumentation und Pflege

Der erste Schritt zur Erhaltung des künstlerischen Lebenswerks besteht darin, seine Bestandteile zu dokumentieren, ein Werkverzeichnis anzulegen (in Schrift- und Fotodokumentation in einer digitalen Datenbank), um so die Möglichkeit zu schaffen, dass auch spätere Generationen damit umgehen, es erschließen und verstehen können. Zu einem Vor- oder Nachlass bildender Kunst gehören nicht nur Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Skulpturen, Objekte und digitale Werke, sondern auch Dokumente, Korrespondenz und Texte zu den Kunstwerken. Diese Materialien sind entscheidend, um die Intentionen und den kreativen Prozess der Kunstschaffenden zu verstehen und zu interpretieren. Voraussetzung für eine dauerhafte Werterhaltung ist die Pflege des Werkes durch Ausstellungen, Publikationen und wissenschaftliche Aufarbeitungen.

Der zweite Schritt – materielle Erhaltung der Kunstwerke

Ein ebenso bedeutendes Thema ist die Lagerung des Nachlasses bildender Kunst. Die Frage, wo und wie das Werk fachgerecht gelagert werden soll, ist kritisch für die Erhaltung der Kunstwerke. Ob in einem speziellen Kunstdepot oder einem angemieteten Lager, die Bedingungen müssen sorgfältig geplant werden, um Schäden durch Umwelteinflüsse, unsachgemäße Handhabung oder andere Risiken zu vermeiden. Eine gut durchdachte Lagerung garantiert die Langlebigkeit der Werke und ermöglicht eine zukünftige Zugänglichkeit für Forschungszwecke, Ausstellungen oder andere Formen der Rezeption. Oft wird damit auch das Ziel verbunden, den Arbeitsort, das Atelier oder Wohnhaus ebenfalls dauerhaft zu erhalten.

Der dritte Schritt – rechtliche und finanzielle Nachfolgeregelung

Im nächsten Schritt geht es um die zukünftige Verwaltung und Betreuung des künstlerischen Werkes. Hier stellt sich die Frage, wer für die Organisation und Pflege des Nachlasses verantwortlich ist. Das künstlerische Testament legt letztlich den Umgang mit dem Werk und damit die Prinzipien der Nachlassverwaltung fest.

Für die Absicherung von Kunstnachlässen bieten sich mehrere vertragliche Regelungsmöglichkeiten an wie zum Beispiel eine Schenkung, ein Überlassungsvertrag, die Ausgliederung in eine eigene Rechtsform oder die Gründung einer Stiftung.

Insgesamt erfordert die Vorbereitung des Vor- oder Nachlasses von Kunstschaffenden eine umfassende Planung sowie klare rechtliche und organisatorische Regeln. Je früher sich Künstler*innen mit der Sicherung ihres Vor- oder Nachlasses auseinandersetzen, desto erfolgreicher wird die Bewahrung des Werkes zu gewährleisten sein.

Es kann keine universellen Lösungen für künstlerische Vor- und Nachlässe geben, sondern in jedem Fall ist eine individuelle Beratung, Vorsorge und Gestaltung unter Zuziehung von Kunst-, Rechts- und Steuerexpert*innen sinnvoll und notwendig.

Mit dem Kärntner Forum für Vor- und Nachlässe bildender Kunst soll Künstler*innen und Erb*innen, durch ein entsprechendes Dienstleistungsangebot aus dem Expert*innen Team, Unterstützung angeboten werden.